Allgemeine Tarifbedingungen für die Beförderung mit Schiffen (ATB)

Allgemeine Bestimmungen § 1
Fahrausweise § 2
Ermäßigungen § 3
Vorteils- und Zusatzangebote sowie Aktionen § 4
Sonderfahrten § 5
Rabattaktionen § 6
Erhöhter Fahrpreis § 7
Beförderungstarife und Servicepauschale § 8
Gutscheine § 9

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeinen Tarifbedingungen (nachfolgend auch „ATB“) gelten für alle regulären Beförderungen durch die FRS Baltic GmbH (nachfolgend auch „Beförderer“) und – soweit gekennzeichnet – für Sonderfahrten des Beförderers. Mit Vertragsschluss werden die ATB Inhalt des Beförderungsvertrages; der Fahrgast erkennt diese verbindlich an.

 

§ 2 Fahrausweise

  1. Fahrausweise sind nicht übertragbar, dies gilt auch für Sonderfahrten (§ 5) und Rabattaktionen (§ 6). Sind Fahrausweise mit einem bestimmten Datum und Uhrzeit versehen, haben diese nur für die zu dem Zeitpunkt genannte Beförderung Gültigkeit. Fahrausweise können nur zu den zum Buchungszeitpunkt gültigen Beförderungstarifen gemäß § 8 ATB gebucht werden.
  2. Fahrausweise für einfache Fahrten berechtigen zu einer einmaligen Fahrt zwischen dem auf dem Fahrausweis genannten Abgangs- und Zielhafen.
  3. Kombifahrkarten berechtigen zu einer Hin- und Rückfahrt zwischen dem auf dem Fahrausweis ausgewiesenen Abgangs- und Zielhafen mit einer zeitlichen Fahrtunterbrechung entsprechend dem auf dem Fahrausweis ausgewiesenen Zeitraum oder Datum.
  4. Es gibt gesonderte Fahrkarten für motorisierte und nicht motorisierte Fahrzeuge. Diese unterliegen besonderen Preisen. Die verschiedenen Fahrkartentypen finden Sie hier auf unserer Website. Fahrkarten für Fahrzeuge gelten nur für das Fahrzeug, für das sie erworben wurden und im Zusammenhang mit dem entsprechenden Kfz-Schein, der auf Verlangen dem Beförderer vorzuzeigen ist. Eine Fahrzeugbeförderung ohne gleichzeitige Passagierbeförderung findet nicht statt.
  5. Für Hunde sind entsprechend der jeweiligen Fahrausweisart ebenfalls Fahrausweise zu lösen. Da die Platzkapazitäten an Bord für Hunde beschränkt sind, kann der Beförderer die Beförderung von Hund und Fahrgast gemäß § 10 Ziff. 1 Buchst. c ABB verweigern, sofern der Fahrgast keinen entsprechenden Fahrausweis für sein Tier vor Fahrtantritt gelöst hat.

 

§ 3 Ermäßigungen

  1. Kinder unter einem Jahr haben keinen eigenen Sitzplatzanspruch und zahlen kein Beförderungsentgelt. Kinder ab einem Jahr bis einschließlich 3 Jahren haben einen eigenen Sitzplatzanspruch. Sie werden im Fährlinienverkehr kostenlos befördert. Bei einer Fahrt in höherklassigen Beförderungsbereichen werden die Aufpreise für die Sitzplatzkategorie erhoben. Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 15 Jahren erhalten im Fährlinienverkehr eine Ermäßigung auf den Beförderungstarif.
  2. Etwaige Fahrpreisermäßigungen werden nur nach vorherigem Antrag gewährt. Mit dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Fahrpreisermäßigung mittels geeigneter Belege nachzuweisen.
  3. Werden im Antrag auf eine Fahrpreisermäßigung falsche Angaben gemacht, oder werden Änderungen in diesen Verhältnissen nicht dem Beförderer unverzüglich vor Fahrtantritt mitgeteilt, verliert der Fahrgast für ein Jahr - gerechnet ab dem Tag der unberechtigten Inanspruchnahme der Ermäßigung - die Berechtigung, für künftige Beförderungen die Fahrpreisermäßigung in Anspruch zu nehmen.

 

§ 4 Vorteils- und Zusatzangebote sowie Aktionen

  1. Zusätzlich zu den oben genannten Fahrkarten und Ermäßigungen können besondere Aktionspreise und Kooperationsangebote mit Dritten angeboten werden. Diese werden im Rahmen der Beförderungstarife veröffentlicht.
  2. Die Buchung von Zusatzangeboten muss vor Fahrtantritt erfolgen. Eine Absage auf Grund von betrieblichen Erfordernissen ist auch kurzfristig möglich. In dem Fall erfolgt eine Erstattung der entsprechenden Entgelte.

 

§ 5 Sonderfahrten

Sonderfahrten sind alle Fahrten im Sinne des § 12 der ABB. Auf sie finden gesonderte Regelungen und Tarife Anwendung. Diese können Sie dem jeweiligen Angebot und unseren ABB entnehmen.

 

§ 6 Rabattaktionen

Rabattaktionen (im Sinne des § 13 der ABB) können vom Beförderer auf Fahrausweise des regulären Fahrplans angeboten werden. Auf Sie finden gesonderte Regelungen und Tarifen Anwendung. Diese können Sie dem jeweiligen Angebot und unseren ABB entnehmen.

 

§ 7 Erhöhter Fahrpreis

Unter den Voraussetzungen des § 5 ABB behält sich der Beförderer das Recht vor, von dem Fahrgast die Entrichtung eines erhöhten Fahrpreises zu verlangen.

 

§ 8 Beförderungstarife und Servicepauschale

  1. Die Beförderungstarife werden unabhängig von diesen Tarifbestimmungen gesondert festgelegt. Sie werden auf der Internetseite des Beförderers und in Fahrplänen veröffentlicht bzw. können in den Geschäftsstellen des Beförderers erfragt werden. Wird die Buchung im Ticket Office vorgenommen, wird eine Servicepauschale in Höhe von 12,00 € (zwölf Euro) pro Buchungsvorgang erhoben.
  2. Fahrausweise können nur zu den Tarifen erworben werden die zum Buchungszeitpunkt gelten. Eine nachträgliche Umbuchung in z. B. Aktionspreise ist nicht möglich.
  3. Eine Umbuchung von regulären Fahrausweisen zu ermäßigten Fahrausweisen ist nur bis Fahrtantritt möglich.
  4. Preisveränderungen aufgrund allgemeiner Treibstoffkostenerhöhungen bleiben vorbehalten. Sollten mehr als 4 Monate zwischen Abschluss des Beförderungsvertrages und dem Fahrtantritt verstrichen sein, ist der Beförderer zur Korrektur des Beförderungstarifes in dem Maße ermächtigt, in dem Preisfaktoren im Zusammenhang mit der betreffenden Beförderung, wie Hafengebühren, Löhne und Gehälter, Kraftstoff, Zinssätze, Wechselkurse etc., auf die der Beförderer keinen Einfluss hat, sich in der Zwischenzeit geändert haben. Der Fahrgast ist von der Preiserhöhung umgehend in Kenntnis zu setzen. Dem Fahrgast wird auf Verlangen die Zusammensetzung der Preiserhöhung transparent gemacht.

 

§ 9 Gutscheine

  1. Gutscheine können telefonisch unter 0461 864-608 bestellt werden. Die Ausstellung des Gutscheins erfolgt erst nach der Bezahlung des gewünschten Gegenwertes. Der Versand des Gutscheines erfolgt per E-Mail an die bei Bestellung angegebene E-Mailadresse.
  2. Gutscheine sind in 6 verschiedenen Guthabenkategorien für den jeweils einschlägigen EUR-Gegenwert erhältlich und können beim Erwerb von Fahrausweisen angerechnet werden. Der Gutschein allein berechtigt nicht zur Beförderung; es muss ein Fahrausweis gelöst werden. Eine Berücksichtigung mehrerer Gutscheine für einen Fahrausweis ist möglich.
  3. Ein etwaiges unverbrauchtes Guthaben wird gutgeschrieben. Sollte der Wert des Kaufs das Guthaben des Gutscheins übersteigen, muss die Differenz über eine andere Zahlungsart beglichen werden.
  4. Die Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar; der Beförderer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Beförderer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
  5. Gutscheine können nicht zum Erwerb weiterer Gutscheine genutzt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins. Bei (Teil-)Zahlung mittels Gutschein erfolgt die (Teil-)Erstattung ebenfalls in Form eines Gutscheins.
  6. Für die Verjährung von Gutscheinen gilt die Verjährungsfrist des BGB.